Rechnung in Verfahren sind bei der Zentralen Zahlstelle Justiz zu bezahlen. Bei der Über-Weisung des Betrages ist die in der Rechnung aufgeführte Bank-Verbindung zu verwenden. Als Verwendungs-Zweck ist das Kassen-Zeichen anzugeben. Das Kasse-Zeichen findet man auf der Rechnung.
Die Zentrale Zahlstelle Justiz in Hamm ist wie folgt zu erreichen:
per Telefon: 02381 272-6333
- Sprechzeiten des Service-Centers:
Montag - Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr
zusätzlich Mittwoch von 13:00 bis 16:00 Uhr -
per Telefax: 02381 272-518
Die Bankverbindung für Zahlungen in anderen Sachen lautet wie folgt:
Landeshauptkasse Nordrhein-Westfalen
IBAN: DE93 3005 0000 0004 1000 46
BIC: WELADEDD
Wichtig: Bitte zahlen Sie nur nach schriftlicher Aufforderung des Gerichts unter Angabe des im Anforderungs-Schreiben genannten Verwendungs-Zwecks.