Rechnung in Verfahren sind bei der Zentralen Zahlstelle Justiz zu bezahlen. Bei der Über-Weisung des Betrages ist die in der Rechnung aufgeführte Bank-Verbindung zu verwenden. Als Verwendungs-Zweck ist das Kassen-Zeichen anzugeben. Das Kasse-Zeichen findet man auf der Rechnung.

Die Zentrale Zahlstelle Justiz in Hamm ist wie folgt zu erreichen: 

per Telefon: 02381 272-6333

- Sprechzeiten des Service-Centers:

Montag - Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr

zusätzlich Mittwoch von 13:00 bis 16:00 Uhr -

per Telefax: 02381 272-518


Die Bankverbindung für Zahlungen in anderen Sachen lautet wie folgt:

Landeshauptkasse Nordrhein-Westfalen

IBAN: DE93 3005 0000 0004 1000 46

BIC: WELADEDD


Wichtig: Bitte zahlen Sie nur nach schriftlicher Aufforderung des Gerichts unter Angabe des im Anforderungs-Schreiben genannten Verwendungs-Zwecks.

Verantwortlich: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, Stand: 2024