Metalldetektor im Eingangsbereich des Gebäudes Quelle: SG Köln

Aus Sicherheitsgründen findet beim Betreten des Gebäudes eine ständige Personen- und Gepäckkontrolle statt. Es kann zu Wartezeiten kommen. Planen Sie vorsorglich 15 Minuten Wartezeit ein, wenn Sie einen Termin wahrnehmen wollen.

Eingelassen werden nur Personen, die sich durch ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild ausweisen können. Falls ein solcher Ausweis nicht mitgeführt wird, kann auch die Ladung zu einem anstehenden Termin genügen.

Im Gebäude und auf dem Gelände des Sozialgerichts besteht Ton- und Bildaufzeichnungsverbot. Ausgenommen ist der Gebrauch von Diktiergeräten durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Aufzeichnungsgeräte (auch Mobilfunkgeräte) können beim Betreten des Gebäudes in Verwahrung genommen werden.

Alle Besucherinnen und Besucher und das von ihnen mitgeführte Gepäck wird einer persönlichen und technischen Kontrolle - ähnlich wie am Flughafen - unterzogen. Gefährliche Gegenstände und Waffen (auch Nagelscheren, spitze Nagelfeilen, Taschenmesser, Reizsprays, Elektroschocker) dürfen nicht mitgeführt werden. Derartige Gegenstände werden bei der Kontrolle eingezogen oder vorübergehend aufbewahrt und Ihnen dann nach Ihrem Besuch zurückgegeben.

Der Besuch der Bibliothek ist an der Pforte anzumelden.

Es ist nicht gestattet, Hunde (mit Ausnahme von Blindenhunden) oder andere Tiere mitzubringen.