Sitzungssaal Quelle: SG Köln
Gerichtsverhandlungen sind grundsätzlich öffentlich und für jedermann zugänglich. Hiervon gibt es allerdings einige Ausnahmen, wie Erörterungstermine, die nicht öffentlich sind oder Termine, in denen die Kammer die Öffentlichkeit aufgrund bestimmter Sachverhalte ausgeschlossen hat. Ob eine Verhandlung öffentlich ist oder nicht, erkennen Sie in der Regel bereits an der Leuchtanzeige über dem Terminsaushang am Sitzungssaal.

 

Größere Besuchergruppen, z. B. Schulklassen, werden gebeten, sich einige Tage vor dem Besuchstermin telefonisch im Sekretariat der Präsidentin (Tel. 0221 1617-100) anzumelden, damit für ausreichend Sitzmöglichkeiten in den Sälen gesorgt werden kann.