Piktogramm Rollstuhlfahrer Quelle: SG Köln
Im Folgenden finden Sie Hinweise auf die beim Sozialgericht Köln vorhandenen Einrichtungen für behinderte Menschen. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne vorab an die jeweilige Serviceeinheit oder vor Ort an unsere Mitarbeiter/innen wenden.

Behindertenparkplätze

Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer können ihr Fahrzeug auf dem Hofparkplatz abstellen und das Landesbehördenhaus über den ebenerdigen Seiteneingang/Parkplatz Merlostraße erreichen.

Barrierefreier Zugang

Das Fachgerichtszentrum hat einen barrierefreien Haupteingang.

Sollten Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte unter Telefon 0221/7740-115 an unsere Wachtmeister.

Zugang zum Nachtbriefkasten

Rechts neben dem Haupteingang befindet sich der gemeinsame Nachtbriefkasten der im Landesbehördenhaus untergebrachten Dienststellen. Dieser steht Ihnen insbesondere für an das Sozialgericht gerichtete fristgebundene Schriftstücke zur Verfügung, ist aber nicht barrierefrei zu erreichen.

Behinderten-WC

Der Zugang zur Behindertentoilette im Erdgeschoss ist ausgeschildert.