
Die Rechtsantragsstelle bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Berufungen, Klagen und Anträge, insbesondere auf Gewährung von einstweilgem Rechtsschutz, zu Protokoll der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Bürgerinnen und Bürger mit geringerem Einkommen haben zudem die Möglichkeit, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen.
Die Urkundsbeamtinnen und -beamten der Geschäftsstelle dürfen keine Rechtsberatung leisten.
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Rechtsantragsstelle. Um Wartezeiten zu vermeiden, werden Sie gebeten nach Möglichkeit vorab telefonisch einen Termin unter 0221/1617-0 oder 0221/1617-353 zu vereinbaren.
Hier finden Sie zudem Vordrucke und Hinweise, die Ihnen dabei helfen, Anträge und Klagen schriftlich einzureichen.
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Hinweise
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Klage
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Eilantrag
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Berufung/Beschwerde
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