Rechtsantragsstelle Quelle: Justiz NRW

Die Rechtsantragsstelle bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Berufungen, Klagen und Anträge, insbesondere auf Gewährung von einstweilgem Rechtsschutz, zu Protokoll der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Bürgerinnen und Bürger mit geringerem Einkommen haben zudem die Möglichkeit, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen.

 

Die Urkundsbeamtinnen und -beamten der Geschäftsstelle dürfen keine Rechtsberatung leisten.

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Rechtsantragsstelle. Um Wartezeiten zu vermeiden, werden Sie gebeten nach Möglichkeit vorab telefonisch einen Termin unter 0221/1617-0 oder 0221/1617-353 zu vereinbaren.

Hier finden Sie zudem Vordrucke und Hinweise, die Ihnen dabei helfen, Anträge und Klagen schriftlich einzureichen.

  • Hinweise PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .pdf 
    Hier erhalten Sie Hinweise für die Erstellung einer Klageschrift und eines Antrags auf einstweilige Anordnung.
  • Klage PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .pdf 
    Mustervordruck für eine Klage.
  • Eilantrag PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .pdf 
    Mustervordruck für einen Antrag auf einstweilige Anordnung.
  • Berufung/Beschwerde PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .pdf 
    Mustervordruck für eine Berufung oder Beschwerde.