Im folgenden finden Sie die Geschäftsverteilungspläne des Sozialgerichts Köln für die Bereiche Geschäftsstelle, Rechtsprechung und Verwaltung. Diese regeln die Zuständigkeiten innerhalb des Gerichts.

Der Geschäftsverteilungsplan sichert das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 (Abs. 1 Satz 2) Grundgesetz. Da der Geschäftsverteilungsplan häufig geändert werden muss, finden Sie hier immer die aktuelle Fassung.


Hinweis: Die geänderten Poollisten zu den jeweiligen Präsidiumsbeschlüssen können auf Anforderung übersandt werden.