Im folgenden finden Sie die Geschäftsverteilungspläne des Sozialgerichts Köln für die Rechtsprechung.
Der Geschäftsverteilungsplan sichert das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 (Abs. 1 Satz 2) Grundgesetz. Da der Geschäftsverteilungsplan häufig geändert werden muss, finden Sie hier immer die aktuelle Fassung.
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Präsidiumsbeschluss
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