Zahlungen in Rechtsangelegenheiten sind an die Zentrale Zahlstelle Justiz zu leisten. Dabei ist die in der Rechnung aufgeführte Bankverbindung zu verwenden. Als Verwendungszweck ist ausschließlich das Kassenzeichen anzugeben. 

Die Zentrale Zahlstelle Justiz in Hamm ist wie folgt zu erreichen: 


per Telefon: 02381 272-6333

- Sprechzeiten des Service-Centers:

Montag - Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr

zusätzlich Mittwoch von 13:00 bis 16:00 Uhr -

per Telefax: 02381 272-518


Die Bankverbindung für Zahlungen in anderen Angelegenheiten lautet wie folgt:

Landeshauptkasse Nordrhein-Westfalen

IBAN: DE93 3005 0000 0004 1000 46

BIC: WELADEDD


Wichtig: Bitte zahlen Sie nur nach schriftlicher Aufforderung des Gerichts unter Angabe des im Anforderungsschreiben genannten Verwendungszwecks.