Münzen und Scheine Quelle: Justiz NRW

Die Anweisungsstelle ist zuständig für die Berechnung und Festsetzung der Entschädigungen der persönlich zum Termin geladenen Klägerinnen und Kläger, Zeuginnen und Zeugen, Dolmetscherninen und Dolmetscher und ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern.

 

Die Entschädigung erfolgt regelmäßig unbar.

 

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