Rechtsantragsstelle Quelle: Justiz NRW

Die Rechtsantragstelle bietet Ihnen direkte und praktische Hilfestellung, wenn Sie Anträge und Schriftsätze an das Gericht richten wollen. Sie können dort beispielsweise Klagen, Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz und andere Erklärungen zu Protokoll der/des Urkundsbeamtin/en der Geschäftsstelle geben.

Die Urkundsbeamtinnen und -beamte der Geschäftsstelle geben Ihnen Formulierungshilfen und achten darauf, dass Form und Fristen eingehalten werden. Eine kostenlose und umfangreiche rechtliche Beratung darf die Rechtsantragstelle Ihnen jedoch nicht geben. Für Rechtsberatung sind nach dem Rechtsberatungsgesetz ausschließlich die Angehörigen der rechtsberatenden Berufe - insbesondere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte - zuständig.

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Rechtsantragsstelle. Um Wartezeiten zu vermeiden, werden Sie gebeten nach Möglichkeit vorab telefonisch einen Termin unter 0221/1617-0 oder 0221/1617-353 zu vereinbaren.

Hier finden Sie zudem Vordrucke und Hinweise, die Ihnen dabei helfen, Anträge und Klagen schriftlich einzureichen.

  • Hinweise PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .pdf 
    Hier erhalten Sie Hinweise für die Erstellung einer Klageschrift und eines Antrags auf einstweilige Anordnung.
  • Klage PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .pdf 
    Mustervordruck für eine Klage.
  • Eilantrag PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .pdf 
    Mustervordruck für einen Antrag auf einstweilige Anordnung.
  • Berufung/Beschwerde PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .pdf 
    Mustervordruck für eine Berufung oder Beschwerde.