Zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus wird der Publikumsverkehr im Sozialgericht Köln bis auf weiteres eingeschränkt. Die für den Sitzungsbetrieb erforderliche Öffentlichkeit bleibt indes gewahrt.
Alle Eingaben und Anträge sind möglichst schriftlich einzureichen. Dies kann per Telefax und Post sowie über den Hausbriefkasten geschehen. Weitere Hilfestellungen hierzu finden Sie in den folgendne Vordrucken.
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Hierzu kontaktieren Sie uns bitte unter der 0221 1617 0. In Eilsachen kann eine persönliche Vorsprache auch ohne vorherige Terminsvereinbarung erfolgen. In diesem Fall können jedoch längere Wartezeiten entstehen.
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Hinweise
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Klage
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Eilantrag
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Berufung/Beschwerde
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